FPG 2005: § 60 Abs 2 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; „Orientierungsmaßstab“; unbedingte Freiheitstrafe; versuchter schwerer Raub; Prognoseentscheidung)
§ 63 (ebenso)
§ 66 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; versuchter schwerer Raub; Interessenabwägung)