Tir LandesreisegebührenV: § 16 Abs 1 (Anspruch auf Reisekostenvergütung, Erlöschen bei nicht fristgerechter Reiserechnung)
BDG: § 44 Abs 2 (Weisung, keine Befolgungspflicht, unzuständiges Organ; Weisung zur Legung einer Reiserechnung in geringerer als der gebührenden Höhe)