Tir BauO 1998: § 22 Abs 2 (Bauanzeige; Planunterlagen in zweifacher Ausfertigung; unvollständige Anzeige, Mängelbehebungsauftrag; Nichtentsprechung, Zurückweisung; Derogation gem § 82 Abs 7 AVG; formale Anwendung der derogierten Bestimmung keine Rechtsverletzung, inhaltliche Entsprechung zu § 13 Abs 3 AVG; Feststellung des Antragsinhalts vor Erteilung eines Verbesserungsauftrags; unvollständiger Akt, ungeklärt, welche Beilagen angeschlossen waren)