AuslBG: § 2 Abs 5 (Zuständigkeit zur Überprüfung der Voraussetzungen allein für bei Arbeitsmarktservice; keine Vorfragenbeurteilung durch Niederlassungsbehörde)
§ 12 (Geltungsbereich; Quotenpflicht; Versagung einer Niederlassungsbewilligung; unselbstständige Schlüsselkraft)