AuslBG idF BGBl I 1997/78: § 18 Abs 12 (Anzeigepflicht der Beschäftigung von Ausländern, die von einem ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates der EU zu Erbringung einer vorübergehenden Dienst-
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leistung in das Bundesgebiet entsandt werden; Ausstellung einer EU-Entsendebestätigung)