BDG 1979: § 38 Abs 1 (Versetzung, Begriff Dienststelle, Identität der Dienststelle, Vergleich der Aufgaben und Struktur der aufgelassenen mit der neuen Dienststelle)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, gleiche Dienststelle aber wesentliche Änderung des Aufgabenbereiches, schonendste Variante)