BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung des Arbeitsplatzes, spätere Wiedereinrichtung des Arbeitsplatzes, Identität)
§ 40 Abs 2 (Verwendungsänderung, Abberufung von dauernd höherwertiger Verwendung wegen Auflassung des Arbeitsplatzes, Reintegration des Arbeitsplatzes)