BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung von Arbeitsplätzen, Neuverteilung der Aufgaben)
§ 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von dauernder Höherverwendung, Zuweisung eines der Ernennung entsprechenden Arbeitsplatzes)