B-VG: Art 18 Abs 2 (Legalitätsprinzip, Verordnungsermächtigung; keine generelle Ermächtigung der Verwaltungsbehörden zur Durchführung von Gemeinschaftsrecht durch Rechtsverordnungen; Art 18 Abs 2 B-VG durch den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft nicht verändert; Verweisung auf das gesamte Marktordnungsrecht der Gemeinschaft geht über eine an sich zulässige Verweisung auf Gemeinschaftsrecht hinaus)
VfGH, G 104/05, 13. 12. 2005