ASVG: § 123 Abs 7 (Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung für bestimmte Angehörige ua bei unentgeltlicher Haushaltsführung und nicht vorhandenem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt)
ASVG: § 123 Abs 7 (Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung für bestimmte Angehörige ua bei unentgeltlicher Haushaltsführung und nicht vorhandenem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt)