ASVG: § 343 Abs 4 (Kündigung des Einzelvertrages, Einspruchsrecht des Arztes bei Landesschiedskommission, Unwirksamkeitserklärung der Kündigung, wenn Kündigung soziale Härte wäre und Vertrags- bzw Berufspflichtverletzung nicht so beharrlich bzw schwerwiegend ist; Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch den Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Bescheides durch den VfGH betreffend die Erklärung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Einzelvertrages; denkmögliche Verneinung des Vorliegens von Kündigungsgründen, keine Erhärtung des Vorwurfs der beharrlichen Verletzung des Ökonomiegebotes)