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VwGH 2004/07/0210, 20. 10. 2005 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2007/252ZfV 2007, 128 Heft 1 v. 1.3.2007

WRG 1959: § 22 Abs 1 (Bei nicht ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen ist die Bewilligung auf die Person des Wasserberechtigten beschränkt; bei allen anderen Wasserbenutzungsrechten ist Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft, mit der diese Rechte verbunden sind; § 22 knüpft an Eigentumsbegriff des Zivilrechtes an; hier: Wasserkraftanlage)

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