WaffG: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Gefährdungsprognose auf Grund bestimmter Tatsachen; bisher untadeliges Verhalten steht dem nicht entgegen; aggressives Verhalten, Nachbarschaftsstreit, Faustschläge ins Gesicht)
VwGH 2005/03/0012, 8. 6. 2006
Die belBeh hat ihre Prognose auf einen Vorfall gestützt, bei dem der Bf eine andere Person (einen Nachbarn), die seinen Privatweg mit einem Pkw befahren habe, zur Anhaltung gezwungen und anschließend durch Faustschläge ins Gesicht leicht verletzt hat.