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VwGH 2005/07/0085, 20. 10. 2005 (VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG)

JudikaturVERWALTUNGSVOLLSTRECKUNGZfV 2007/240ZfV 2007, 124 Heft 1 v. 1.3.2007

VVG: § 10 Abs 2 Z 1 (Berufung gegen Vollstreckungsverfügung, wenn Vollstreckung unzulässig ist; eine nach Erlassung des Titelbescheides eingetretene wesentliche Änderung des Sachverhaltes ist an sich geeignet, die Vollstreckung iSd § 10 Abs 2 Z 1 unzulässig zu machen; dies hat auch für Verwaltungsstrafverfahren Bedeutung)

VwGH 2005/07/0085, 20. 10. 2005

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