AVG: § 42 Abs 1 idF BGBl I 1998/158 (mündliche Verhandlung, Präklusion; Verlust der Parteistellung; keine Präklusion „iSd § 42 Abs 1 AVG idF vor der Novelle BGBl I 1998/158“)
VwGH 2004/05/0173, 14. 10. 2005
Die Bf war nicht gehindert, auch nach der mündlichen Verhandlung neue Einwendungen zu erheben. Eine Präklusion iSd § 42 Abs 1 AVG idF vor der Nov BGBl I 1998/158, die mit 1. 1. 1999 in Kraft trat, konnte nicht erfolgen, weil § 42 Abs 1 AVG in der ab diesem Tag geltenden Fassung dies nicht mehr vorsieht. Ein Verlust der Parteistellung iSd § 42 Abs 1 AVG idF der genannten Nov konnte nicht eintreten, weil in der Ladung zur Bauverhandlung vom 24. 9. 2002 auf diese Rechtsfolgen nicht hingewiesen wurde (VwGH 20. 7. 2004, 2003/05/0249). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit iZm der Begründung hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen.