Stmk Gesetz betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung: § 1 erster Fall (Anstandsverletzung; Bezeichnung eines Politikers bei einer Wahlveranstaltung als Rassisten)
§ 1 zweiter Fall (Lärmerregung; Recht der Kundgebungsteilnehmer auf ungestörtes Zuhören)