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VwGH 2005/07/0108, 20. 10. 2005 (LANDWIRTSCHAFT)

JudikaturLANDWIRTSCHAFTZfV 2007/116ZfV 2007, 86 Heft 1 v. 1.3.2007

Vlbg KulturpflanzenschutzG: § 2 Abs 1 (zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes werden für Personen, die als Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter oder auf Grund anderer Rechts-titel über Grundstücke, Baulichkeiten und Beförderungsmittel zu verfügen berechtigt sind oder Pflanzen [Pflanzenteile] bloß innehaben oder verwahren, bestimmte Verpflichtungen festgelegt; keine Rangordnung der Heranziehung der Personen)

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