UOG 1993: § 28 Abs 4 (Habilitationsverfahren in zwei Abschnitten; Prüfung der wissenschaftlichen Qualifikation im ersten Abschnitt)
§ 28 Abs 6 (erster Verfahrensabschnitt, Einholung von zwei Gutachten von Mitgliedern der Habilitationskommission; „Gutachten“ als fachliches Amtswissen von Mitgliedern der Kollegialbehörde; kein Verstoß gegen Art 6 MRK)