FrG 1997: § 33 Abs 1 (aufenthaltsbeendigende Maßnahme, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft; gleichgestellter Dritter; Entfernung aus dem Hoheitsgebiet; gerichtlicher Rechtsbehelf)
§ 36 Abs 1 (befristetes Aufenthaltsverbot)