RAO idF BGBl I 71/1999: § 50 Abs 1 (Anspruch auf Berufsunfähigkeitsversorgung; Voraussetzungen)
Satzung der Versorgungseinrichtungen der RAK Wien: § 6 Abs 1 (Berufsunfähigkeitsrente; Beurteilung, ob der Rechtsanwalt infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen dauernd zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unfähig war; hier: schwerste pathologische Spielsucht)