AVG: § 8 (Parteistellung; Beteiligung vermöge eines Rechtsanspruchs oder rechtlichen Interesses; subjektive Rechte; Regelung im Materiengesetz; Bauordnung, Nachbarn; Auswirkungen von Wohnbebauung auf Nutzbarkeit von Nachbargrundstücken, wirtschaftliche Interessen, keine rechtlichen; Ablehnung der Behandlung einer Nachbarbeschwerde unter Hinweis auf Schutz vor heranrückender Bebauung durch den VfGH)