AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Erledigung der Angelegenheit in der Regel zur Gänze; gesonderter Abspruch bei Trennbarkeit und Entscheidungsreife, Teilbescheid)
TKG: § 41 Abs 3 (Entscheidung über Zusammenschaltung durch Regulierungsbehörde; Trennbarkeit - Untrennbarkeit einzelner Zusammenschaltungsbedingungen, Teilbescheid über Art und Umfang ohne Entgeltfestsetzung unzulässig)