VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrunde liegenden Asylantrages, über den der vor dem VwGH angefochtene Bescheid abspricht; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 01.09.2005, 2003/20/0495
Angesichts der nach Einleitung des Vorverfahrens abgegebenen Erklärung, den Asylantrag zurückzuziehen, ist davon auszugehen, dass die Erledigung der Beschwerde nicht mehr von praktischer Bedeutung ist und ein Interesse an einer Entscheidung über die Beschwerde nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.