VwGG: § 42 Abs 2 Z 1 (Rechtswidrigkeit des Inhaltes; die Überschreitung einer gesetzlichen Entscheidungsfrist bewirkt keine zur Aufhebung führende Rechtswidrigkeit des verspätet erlassenen Bescheides)
VwGH 31.01.2005, 2003/03/0106
(S Post- und Fernmeldewesen, Pkt 3)