B-VG: Art 17 (Bund und Länder als Träger von Privatrechten, Verwaltungsprivatrecht, Kontrahierungszwang; Gründe für
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die Nichterteilung der Zustimmung des Landes als Grundeigentümer zu einem bewilligungspflichtigen Vorhaben eines Antragstellers auf diesem Grundstück sind nicht Gegenstand des naturschutzbehördlichen Verfahrens)