AlVG: § 25 Abs 4 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Aufrechnung mit Leistungen aus der Arbeits-losenversicherung; Aufrechnungsbeschränkung auf die Hälfte des Leistungsbezug, ohne Unterschied auf laufende Leistungen der Arbeitslosenversicherung und auf Nachzahlungen anzuwenden)
VwGH 07.09.2005, 2003/08/0011