ASVG: § 49 Abs 1 (Entgelt; Anspruchslohn; überkollektivvertragliche Entlohnung; fehlende Durchführung einer kollektivvertraglich vorgesehenen Erhöhung des Ist-Lohnes; zulässige Beitragsnachverrechnung von dem durch den Kollektivvertrag zwingend erhöhten Ist-Lohn)
ArbVG: § 3 (Abweichung vom Kollektivvertrag; zulässig, so weit sie für den Arbeitnehmer günstiger ist; im vorliegenden Fall unzulässiger Vorwegverzicht auf die Ist-Lohnerhöhung)