Stmk BauG 1995: § 19 Abs 1 Z 1 (bewilligungspflichtige Anlagen; Abstellfläche für Kraftfahrzeuge aus Rasengittersteinen)
§ 20 (anzeigepflichtige Vorhaben; Errichtung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge für mehr als zwei Kraftfahrzeuge, sofern Nachbar sein Einverständnis erklärt hat)