AuslBG: § 1 Abs 2 lit l (Geltungsbereich, Ausnahmen, Kinder österreichischer Staatsbürger; nicht Schwiegersohn, keine Bindungswirkung der Niederlassungsbewilligung)
Verordnung (EWG) 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft: Art 11 (Kinder, Recht auf Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis)