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VfGH 12. 10. 2005, A 11/05 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/1458ZfV 2006, 786 Heft 5 v. 2.11.2006

B-VG: Art 137 (Klage gegen Gebietskörperschaft, politische Partei; Klage „vertreten durch den Zustellbevollmächtigten“; Geschäftsführer als zuständiges Organ zur Vertretung nach außen; Zurückweisung)

VfGH 12.10.2005, A 11/05

Die vorgelegte Satzung regelt in ihrem Punkt 7 die „Vertretung nach außen“ wie folgt: „a) Der/die Gf des Landesausschusses - im Verhinderungsfall der/die Stellvertreterin - vertritt VAU-HEUTE nach außen.“

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