MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, keine im Falle von Ansprüchen und Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, daher keine entsprechenden Verfahrensgarantien für Verfahren betreffend Änderung dieser Ansprüche und Verpflichtungen durch Versetzung oder Verwendungsänderung)
VfGH 07.06.2005, B 1453/03