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VfGH 28. 2. 2005, B 612/03 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/1437ZfV 2006, 780 Heft 5 v. 2.11.2006

Vlbg GdG 1985: § 50 Abs 2 (Gemeindevertretung; kann in wesentlichen Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung das Beschlussrecht an sich ziehen; hinsichtlich der Stadtwerke Feldkirch)

§ 51 Abs 1 lit c (Gemeindevertretung; Bestellung von Ausschüssen, zur Verwaltung von Anstalten und Unternehmungen der Gemeinde; Verwaltungsrat der Stadtwerke Feldkirch)

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