Tir ROG: § 107 Abs 4 (Flächenwidmungsplan, Änderung bis In-Kraft-Treten des örtlichen Raumordnungskonzeptes nur aus bestimmten Gründen; wichtiger im öffentlichen Interesse gelegener Grund; Umwidmung von Allgemeinem Mischgebiet in Sonderfläche Holzschnitzellager, Garage, Schafstall und Heulager; Fehlen einer Grundlagenforschung, keine Begründung der Notwendigkeit zur Absicherung der landwirtschaftlichen Struktur)
VfGH 28.11.2005, V 72/05