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VfGH 13. 6. 2005, V 81/03 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2006/1424ZfV 2006, 774 Heft 5 v. 2.11.2006

Wr BauO: § 1 Abs 1 bis 4 (Flächenwidmungsplan, Änderung, wichtiger Grund; nach Bauordnungsnovelle weiter geltendes PD aus 1996; Grundlagenforschung, keine; keine Abwägung mit den Interessen des Grundeigentümers gem § 59 Wiener Bauordnung; bloße Änderung der Anschauung des Gemeinderats über Zweckmäßigkeit einer Widmung oder Möglichkeit zur Auspflanzung von Wein auf dem Grundstück kein ausreichender Änderungsgrund; Heurigengegend in Wien, Umwidmung von Grünland-Erholungsgebiet in Grünland-Ländliches Gebiet von nicht mit Kleingartenhaus bebauten Grundstücken)

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