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VwGH 2. 6. 2005, 2004/07/0040 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/1413ZfV 2006, 769 Heft 5 v. 2.11.2006

WRG 1959: § 50 Abs 1 (Wasserberechtigte haben ihre Wasserbenutzungsanlagen in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand und, wenn diese nicht erweislich ist, derart zu erhalten und zu bedienen, dass keine Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte stattfindet)

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