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VwGH 31. 1. 2005, 2004/03/0153 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2006/1370ZfV 2006, 755 Heft 5 v. 2.11.2006

VStG: § 51 Abs 7 idF BGBl I 1998/158 (Berufung, Entscheidungsfrist von 15 Monaten; Verkündung des Berufungsbescheides)

§ 51f Abs 2 (Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat; Nichterscheinen der ordnungsgemäß geladenen Partei; hindert Fällung des Erkenntnisses nicht)

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