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VwGH 28. 4. 2004, 2003/03/0021 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2006/1366ZfV 2006, 754 Heft 5 v. 2.11.2006

VStG: § 51h Abs 4 (mündliche Verkündung des Berufungsbescheides)

§ 52a Abs 1 idF BGBl I 1998/158 (Abänderung oder Aufhebung rechtskräftiger Strafbescheide von Amts wegen; mündlich verkündeter Bescheid, Änderung in der schriftlichen Ausfertigung; Wesentlichkeit der Änderung, Art der strafrechtlichen Verantwortlichkeit)

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