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VwGH 22. 11. 2004, 2004/10/0032 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/1350ZfV 2006, 751 Heft 5 v. 2.11.2006

MRK: Art 41 (Urteil des EuGH für Menschenrechte betreffend Konventionsverletzung, Feststellungsurteil)

Art 46 Abs 1 (Verpflichtung der Hohen Vertragsschließenden Teile zur Befolgung des endgültigen Urteils des EuGH für Menschenrechte in allen Rechtssachen, in denen sie Parteien sind; keine Pflicht des Staates zur Wiederaufnahme des Verfahrens, bezügl dessen der EuGH eine Verletzung der EMRK festgestellt hat)

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