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VwGH 20. 10. 2004, 2004/04/0105 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2006/1329ZfV 2006, 747 Heft 5 v. 2.11.2006

BundesvergabeG: § 20 Z 13 lit a (Gesondert anfechtbare Entscheidungen; Unterlassung des Widerrufes, keine)

§ 163 Abs 1 (Nachprüfungsantrag, Gegenstand, nur gesondert anfechtbare Entscheidungen; Nachprüfung; antragsbedürftiger Verwaltungsakt; Prozessgegenstand durch Inhalt des Antrages bestimmt; Umdeutung entgegen Wortlaut, keine; Antrag auf Nichtigerklärung nur eines regional begrenzten Teiles der Zuschlagserteilung))

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