Krnt AuftragsvergabeG: § 81 Abs 1 erster Satz (Nachprüfungsverfahren, Zulässigkeit, Voraussetzungen; Einleitung vor Zuschlagserteilung und rechtzeitige Inkenntnissetzung des Auftraggebers von behaupteter Rechtswidrigkeit sowie beabsichtigter Nachprüfung; zulässige Ausschlussfrist; Verstoß gegen EU-Recht, keiner; rechtzeitige Einleitung ab Zugang der Bewerberunterlagen, keine; Wesentlichkeit der Kenntnis der Mitbewerber für Beurteilung des drohenden Schadens, keine)