SchUG: § 19 Abs 4 (Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, dass die Leistungen des Schülers im zweiten Semester in einem Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären; Verletzung der Informationspflicht schließt negative Beurteilung nicht aus)
VwGH 22.11.2004, 2004/10/0176