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VwGH 22. 11. 2004, 2002/10/0126 (UNTERRICHTSWESEN)

JudikaturUNTERRICHTSWESENZfV 2006/1315ZfV 2006, 743 Heft 5 v. 2.11.2006

StV Wien: Art 7 Z 2 (Recht der slowenischen Minderheit auf Gebrauch der slowenischen Sprache als Unterrichtssprache; kein subjektives Recht von Gemeinden)

Krnt SchulG: § 11 Abs 4 (Weiterbestehen von Volksschulen, bei zumindest 20 Schülern im Falle besonders berücksichtigungswürdiger Gründe)

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