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VwGH 20. 12. 2004, 2001/10/0209 (UNTERRICHTSWESEN)

JudikaturUNTERRICHTSWESENZfV 2006/1314ZfV 2006, 743 Heft 5 v. 2.11.2006

NÖ PflichtschulG: § 53 Abs 1 idF des Art 151 Abs 9 B-VG (Schulerhaltungsbeiträge, Beitragspflicht der Gemeinde des Hauptwohnsitzes für Schüler, die aufgrund einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt im Schulsprengel wohnen und deren Hauptwohnsitz außerhalb desselben liegt; Hauptwohnsitz, Begriff, Meldung nicht entscheidend, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)

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