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VwGH 8. 7. 2005, 2004/02/0402 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/1305ZfV 2006, 741 Heft 5 v. 2.11.2006

StVO: § 84 Abs 2, 4 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; bloß „wirtschaftliche“ Werbung, keine, „Imagewerbung“ einer Gemeinde; Verbot nur für Werbungen und Ankündigungen, keine Geltung für Tafeln und Anbringungsvorrichtungen oder Rahmen, Ausnahme bei untrennbarer Einheit; Entfernungsauftrag auch für offenbar trennbaren Rahmen und Betonsockel)

VwGH 08.07.2005, 2004/02/0402

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