AlVG: § 10 Abs 1 (Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen Beschäftigung, vorliegende; Verspätung beim Vorstellungsgespräch; Bedingungen der stellensuchenden Person über den Ort des Vorstellungsgesprächs)
VwGH 25.05.2005, 2005/08/0052
Der Bf werden von der bel Beh erkennbar - alternativ - zwei Verhaltensweisen als Vereitelung vorgeworfen, nämlich, dass sie zum Vorstellungsgespräch zu spät gekommen sei und iZm der Vereinbarung eines neuen Gesprächstermines Bedingungen über den Ort gestellt habe, an dem sie bereit sei, das Gespräch mit der Mitarbeiterin des potenziellen Dienstgebers zu führen.