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VwGH 14. 9. 2004, 2002/10/0237 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2006/1277ZfV 2006, 727 Heft 5 v. 2.11.2006

Wr SozialhilfeG 1973: § 11 Abs 1 Z 1 (zum Lebensbedarf zählt der Lebensunterhalt)

§ 11 Abs 1 Z 5 (zum Lebensbedarf zählt die Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung)

§ 12 (Lebensunterhalt, umfasste Bedürfnisse; Schulbedarf zählt nicht zum Bereich des Lebensunterhaltes)

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