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VwGH 27. 1. 2004, 2002/10/0047 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2006/1271ZfV 2006, 725 Heft 5 v. 2.11.2006

Wr SozialhilfeG: § 11 Abs 1 Z 1 (Lebensbedarf; dazu zählt der Lebensunterhalt)

§ 12 (Lebensunterhalt umfasst unter anderem Unterkunft, Beheizung, Beleuchtung und andere persönliche Bedürfnisse; Pflege der Beziehungen zur Umwelt)

§ 13 Abs 1 (Bemessung von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Richtsätze durch Verordnung der Landesregierung)

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