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VwGH 23. 2. 2004, 2002/10/0213 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 2006/1256ZfV 2006, 719 Heft 5 v. 2.11.2006

Stmk NSchG 1976: § 2 Abs 1 (Vorsorge für ökologisches Gleichgewicht, Landschaftscharakter und Erholungswirkung)

§ 6 Abs 3 lit c (Bewilligungspflicht in Landschaftsschutzgebieten; Versagung der Bewilligung nicht nur bei großräumiger Verunstaltung des Landschaftsbildes)

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