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VwGH 20. 12. 2004, 2001/10/0209 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2006/1235ZfV 2006, 706 Heft 5 v. 2.11.2006

B-VG: Art 6 Abs 3 idF BGBl 1994/504 (Hauptwohnsitz, Begriff, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)

MeldeG 1991: § 1 Abs 7 (Hauptwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)

§ 2 Abs 3 Z 3 (keine Meldepflicht für anderswo gemeldete Personen, die als Minderjährige unter anderem in Kinder-, Schüler- oder Jugendheimen untergebracht sind)

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