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VwGH 28. 6. 2005, 2005/11/0093, 0095 (KRANKENANSTALTEN)

JudikaturKRANKENANSTALTENZfV 2006/1225ZfV 2006, 700 Heft 5 v. 2.11.2006

NÖ KAG: § 8 Abs 1 lit a (Erteilung der Bewilligung, wenn entsprechender Bedarf gegeben ist)

§ 5 Abs 5 (eingeschränkte Parteistellung und Beschwerderecht nach Art 131 Abs 2 B-VG für bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts; dem NÖ KAG ist nicht zu entnehmen, dass die Kammern ihr Beschwerderecht nur zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder ausüben dürfen)

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